Blog-Artikel.
Kindergeld künftig automatisch
Die Bundesregierung will das Kindergeld künftig in vielen Fällen ohne Antrag auszahlen. Nach der Geburt eines Kindes soll die Leistung automatisch gewährt werden, wenn alle nötigen Daten bereits vorliegen und der Anspruch klar ist.
Das soll Eltern Bürokratie ersparen und die Auszahlung beschleunigen. Zugleich soll ein besserer Datenaustausch zwischen den Behörden Fehlzahlungen verhindern.
Geplant ist, dass das Gesetz zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt.
Ähnliche Artikel
- Kein Zinserlass bei unklarer Erbfolge
- Neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen zum 1. Juli 2025
- Ergänzungspfleger bei Schenkung an Minderjährige
- Rechtliche Tragweite nach Weitergabe des E-Mail-Passworts
- Kein Kindergeld nach Abbruch des Bundesfreiwilligendienstes
- Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung
- Bestattungsvorsorge mindert die Steuer nicht
- Änderung eines Steuerbescheids zulasten des Steuerpflichtigen
- Anforderungen an die Stundung von Erbschaftsteuer nach § 28 Abs. 3 ErbStG
- Steuerfreie Aktivrente kommt