Krypto-Lending-Erträge sind keine Kapitaleinkünfte
Das Finanzgericht Köln hat am 10. September 2025 in der Sache 3 K 194/23 entschieden, dass Erträge aus Bitcoin-Lending sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG darstellen und ...
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Leistungen
Dipl.-Kaufmann
Jahrgang 1973
Wirtschaftsprüfer | Steuerberater | Certified Valuation Analyst (CVA) | Fachberater für Internationales Steuerrecht