Blog-Artikel.
Wohnungseigentum wird für die Schenkungsteuer einzeln bewertet
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Wohnungseigentum und Teileigentum grundsätzlich als jeweils selbständige wirtschaftliche Einheiten zu behandeln sind. Für die Schenkungsteuer kommt es deshalb nicht automatisch darauf an, ob mehrere Einheiten einem Eigentümer gehören oder zusammen genutzt werden.
Im Streitfall ging es um die Frage, wie der Grundbesitzwert von Wohnungseigentum zu ermitteln ist. Das Gericht hielt die Bewertung nach dem Vergleichswertverfahren für rechtmäßig und sah keine durchgreifenden Zweifel an der vom Finanzamt vorgenommenen Wertermittlung. Wer mehrere Wohnungen oder Teileigentum überträgt oder geschenkt bekommt, sollte nicht davon ausgehen, dass daraus automatisch eine zusammenhängende wirtschaftliche Einheit entsteht. Für die steuerliche Bewertung kann jede einzelne Einheit maßgeblich sein.
Quelle: FG Köln, Urteil v. 26.03.2025 – 4 K 2035/24
Ähnliche Artikel
- Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim
- Klimagerät in der Eigentumswohnung
- Gutachterwerte genießen Vorrang
- Mietzahlungen an Dritte gelten als steuerpflichtige Einnahmen
- Abzugsrechte nach § 10f EStG sind nicht vererblich
- Kein Anspruch auf Abrissgenehmigung für denkmalgeschütztes Gebäude
- Wärmelieferungskosten nicht ohne Weiteres auf Mieter umlegbar
- Negative Vermietungserträge aus späterem Grundstückskauf nicht mehr nachträglich berücksichtigen
- Aktivieren der Forderung aus Rückbauverpflichtung
- Einzahlungen in Instandhaltungsrücklage sind nicht sofort abziehbar